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Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrtag ist abgeschlossen, sobald die gewünschte Übernachtung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Für den Fall eines Reiserücktritts durch den Gast wird folgende Regelung vereinbart:

Stornierung bis 3 Tage vor dem Anreisedatum: kostenfrei

Danach: 50% des Übernachtungspreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Sofern zwischen der Pension Wegerich und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen.

Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist die Pension Wegerich innerhalb dieses Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension Wegerich auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.